VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGS-BEDINGUNGEN

 

Kontakt

Die BrennCelle
Falk Glindemann
Hannoversche Heerstr. 3
29221 Celle

Telefon: 05141 2197378
E-Mail: Info@Die-BrennCelle.de

1. Allgemeines

1.1 Je nach Vertragsgegenstand erfolgen Verkauf, Lieferung und Einbau ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen, Nebenabreden und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer/Verkäufer Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.2 Der Vertrag bleibt, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte, als Ganzes verbindlich.

 

2. Angebot

2.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben, sind nur annährend maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für diese Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden.

 

3. Preise

3.1 Die Preisstellungen in unserem Angebot gelten bis auf Widerruf als Fest- und Endpreise. Der Festpreis für die gesamte Werkleistung bedarf der gegenseitigen Vereinbarung.

3.2 Mehrleistungen und Material das durch unvorhersehbare Bedingungen sowie Änderungswünsche benötigt werden sind nicht im Festpreis enthalten.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungsweise ist rein netto bei Abnahme der Werkleistung bzw. Lieferung oder nach entsprechender Zahlungsvereinbarung aus Angebot oder Auftragsbestätigung.

4.2 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

4.3 Die Vereinbarung von angemessenen Abschlagszahlungen bei Teilbehandlung, sowie Schäden aller Art, die durch Fremdeinwirkung, Lieferung/bzw. Teilfertigstellung ist zulässig.

4.4 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Arbeiten steht.

 

5. Lieferfrist 

5.1 Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg oder Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, oder auf Verzögerung des Zulieferers zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Im Falle der Spätlieferung des Zulieferers hat der Auftragnehmer dem Besteller unverzüglich einen neuen Liefertermin anzuzeigen.

5.2 Teil- und Nachlieferungen sind zulässig.

 

6. Versand und Anlieferung

6.1 Unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferung geschützt wird, da wir bei Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den vollen Wert der Lieferung erheben und eventuell inzwischen eingetretene Beschädigungen an dem Liefergegenstand zu Lasten des Bestellers gehen.

 

7. Haftung für Mängel der Lieferung und Werkleistung 

7.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

7.2 Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, der Firma Die BrennCelle schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer/Besteller möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers/Bestellers dar.

7.3 Von der Nachlieferung ausgenommen sind alle feuerberührten Teile- insbesondere Rauchrohre, Schamotte im Feuerraum, Rost, Dichtungsschnüre, etc., die vom Besteller in Gebrauch genommen worden sind. Sollten Mängel an diesen Teilen auftreten, so ist der Auftraggeber nur insoweit zur Nachbesserung verpflichtet, als die Mängel nicht durch unsachgemäße Bedienung entstanden sind. Geht die Nachbesserung fehl, so ist der Besteller berechtigt in angemessenem Umfang zu mindern. Die BrennCelle behält sich vor, Instandsetzungen und Nachbesserungen durch den Kundendienst des jeweiligen Herstellers vornehmen zu lassen.

7.4 Der Gewährleistungszeitraum erstreckt sich auf die Dauer von 2 Jahren ab Übergabe/ bzw. Abnahme. Dem Besteller/Käufer stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte – vorbehaltlich der unter der Ziffer 7.3 aufgeführten feuerberührten Teile zu.

7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Nachlieferung und Nachbesserung die erforderliche Zeit und die Gelegenheit einzuräumen.

7.6 Will der Auftraggeber Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

7.7 Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzungen zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

7.8 Für die ersetzten Teile gilt der unter Ziff. 8 aufgeführte Eigentumsvorbehalt und die gesetzliche Gewährleistungsfrist entsprechend.

7.9 Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Schlägt die Nacherfüllung/-besserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen.

7.7 Gewährleistungsansprüche werden berücksichtigt, wenn sie unverzüglich geltend gemacht werden und durch Augenschein festeingestellt werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche

8.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Kaufpreisforderung in Höhe des Rechnungsbetrages des gelieferten und verarbeiteten Gegenstandes als an uns abgetreten.

8.3 Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände von Dritten gepfändet oder sonst in Anspruch genommen werden, ist der Besteller verpflichtet, uns hiervon sofort auf schnellstem Wege in Kenntnis zu setzen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es ist ausdrücklich erwähnt.

 

9. Rücktrittsrecht

9.1 Für den Fall unvorhergesehenen Ereignissen im Sinne dieser Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadenersatzansprüche das Bestellers daraus resultieren. Soweit wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wird dies unverzüglich dem Besteller mitgeteilt.

9.2 Ein generelles Rücktrittsrecht des Bestellers existiert nicht. Möchte der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten werden wir dies aus Kulanzgründen akzeptieren. Uns durch den Rücktritt entstandene Kosten werden wir dem Besteller in Rechnung stellen, diese betragen mindestens 15 % der Auftragssumme.

10. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tag ab Auftragserteilung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (per E-Mail oder Post) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Senden Sie Ihre Widerrufsabsicht bitte per Mail an Info@Die-BrennCelle.de bzw. per Post an Die BrennCelle, Falk Glindemann, Hannoversche Heerstr. 3, 29221 Celle

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie ihren Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

 

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Celle.